Dynamische Tarife und SmartGridready: drei Themen, ein Haus
Man liest «dynamische Tarife» und «SmartGridready» oft im selben Satz, als ginge es um eine einzige Neuerung. Es sind drei: der Preis, den Sie bezahlen, der Preis, den Sie erhalten, und die Sprache, in der diese Preise bei Ihren Geräten ankommen. Hier steht, wer worüber entscheidet, ab wann, und was casasmooth bereits daraus macht.
Drei Themen kreuzen sich, sobald von Strom und intelligentem Wohnen die Rede ist. Sie hängen zusammen, aber sie hängen weder von denselben Entscheidungsträgern noch vom selben Zeitplan ab, und sie betreffen Sie nicht auf dieselbe Weise.
- Der Preis, den Sie bezahlen. Das ist der Bezugstarif, der Preis für den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen. Er kann dynamisch werden, also im Laufe des Tages schwanken: Seit 2026 ist das für den Anteil «Netznutzung» Ihrer Rechnung möglich. Darüber entscheidet Ihr Netzbetreiber. Niemand zwingt ihn Ihnen auf.
- Der Preis, den Sie erhalten. Das ist die Rückliefervergütung, der Preis für den Strom, den Ihr Solardach ins Netz einspeist. Ab 2027 folgt sie standardmässig dem Marktpreis, mit einer garantierten Mindestvergütung. Hier legt der Bund die Regel fest, und sie gilt standardmässig, ausser bei einer besonderen Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber und einigen Ausnahmen, die weiter unten beschrieben sind.
- SmartGridready. Das ist weder ein Tarif noch ein Gesetz. Es ist ein Verein und ein Standard: eine gemeinsame Sprache, damit diese Preise, und morgen die Anforderungen des Netzes, bis zum System gelangen, das Ihre Geräte steuert, in einer Form, die es lesen kann. Ohne sie würde jeder Netzbetreiber seinen eigenen Dialekt sprechen.
Die ersten beiden sind Preise: Der eine geht aus Ihrer Tasche, der andere kommt hinein. Das dritte ist eine Leitung. Sie treffen sich in Ihrem Haus, denn wer den richtigen Moment wählen will, um Wasser zu erwärmen, das Auto zu laden oder die Wärmepumpe laufen zu lassen, muss beide Preise kennen und sie erhalten, ohne sie von Hand abzuschreiben. Nehmen wir sie der Reihe nach.
1. Was Sie bezahlen: Der Bezugstarif kann dynamisch werden
Seit dem Tarifjahr 2026 kann Ihr Netzbetreiber, der Verteilnetzbetreiber Ihrer Region, den Anteil «Netznutzung» Ihrer Rechnung dynamisch gestalten. Statt eines festen Preises oder eines einfachen Hoch- und Niedertarifs folgt dieser Anteil dann der für den nächsten Tag erwarteten Auslastung des Netzes. Laut SmartGridready wird ein dynamischer Tarif in der Regel am Vortag angekündigt, ändert sich je nach Netzbetreiber alle fünfzehn Minuten oder jede Stunde und betrifft manchmal auch den Preis der Energie selbst. Der Netzbetreiber kann diesen dynamischen Tarif sogar zu seinem Standardtarif machen, unter einer Bedingung: Er muss Ihnen auch einen Tarif ohne dynamischen Anteil anbieten.
Es ist also keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit, die sich ausbreitet. Einige Netzbetreiber bieten einen solchen Tarif bereits an, als Option oder im Pilotbetrieb, und laut SmartGridready wächst ihre Zahl stetig. Wo Sie stehen, sagt Ihnen nur eine Quelle verbindlich: Ihr Netzbetreiber.
Ein solcher Tarif belohnt das Verschieben: ein Auto, das am Mittag statt um 18 Uhr lädt, ein Boiler, der heizt, wenn der Preis tief ist, eine Wärmepumpe, die eine Stunde wartet. Von Hand hält niemand diesen Rhythmus lange durch.
2. Was Sie erhalten: Die Rückliefervergütung folgt ab 2027 dem Markt
Hier gilt nicht der Zeitplan Ihres Netzbetreibers, sondern jener des Bundesrats. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Strom, den Sie einspeisen, zum Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung vergütet, sofern Sie mit Ihrem Netzbetreiber nichts anderes vereinbart haben. Dieser Referenzpreis wird am Vortag für den nächsten Tag auf dem Schweizer Markt festgelegt. Der Grund wird klar genannt: Mit dem starken Wachstum der Photovoltaik führen sonnige Tage immer häufiger zu Stromüberschüssen, und die Stunden mit negativen Preisen nehmen zu. Die neue Regel soll dazu anregen, in diesen Momenten weniger einzuspeisen und den Strom stattdessen selbst zu verbrauchen oder zu speichern.
Zwei Schutzmechanismen:
- eine garantierte Mindestvergütung: 6 Rappen pro kWh für eine Solaranlage unter 30 kW, was die meisten Häuser abdeckt. Liegt der Referenzpreis des Quartals darunter, zahlt der Netzbetreiber die Differenz jedes Quartal. Achtung: Dieser Referenzpreis ist ein Durchschnitt, der für den ganzen Schweizer Solarstrom berechnet wird, nicht für Ihr Dach. Eine Viertelstunde mit negativem Preis kann Ihre Vergütung also durchaus schmälern, deshalb lohnt es sich, in diesen Momenten selbst zu verbrauchen oder zu speichern;
- ein Übergang für bestehende Anlagen ohne intelligentes Messsystem: Die alte Regel gilt noch, längstens bis zum 31. Dezember 2027. Und für gewisse kleine Anlagen ohne intelligentes Messsystem kann der Netzbetreiber eine jährliche Pauschale vorsehen.
Wir haben diese Änderung in einem früheren Artikel ausführlich beschrieben: Der Einspeisepreis für Strom wird ab 2027 dynamisch.
Merken Sie sich den Unterschied zu Punkt 1: Der dynamische Bezugstarif ist eine Wahl, die Rückliefervergütung zum Marktpreis wird zur Regel. Und beide bewegen sich nicht unbedingt gemeinsam: Ihr Netzbetreiber kann Ihnen die Einspeisung durchaus zum Marktpreis vergüten und Ihnen den Bezug zu einem festen Preis verrechnen.
3. SmartGridready: weder Tarif noch Gesetz, eine gemeinsame Sprache
SmartGridready ist ein unabhängiger, nicht gewinnorientierter und technologieoffener Verein. Er vereint rund 60 Mitglieder und Partner aus der Strombranche, und EnergieSchweiz ist ein wichtiger finanzieller Partner. Er legt keine Preise fest und beschliesst keine Gesetze. Seine Idee passt in einen Satz: eine einfache und standardisierte Kommunikation zwischen Produkten, Gebäuden und dem Verteilnetz.
Warum braucht es das? Weil ein Preis, der sich alle fünfzehn Minuten ändert, nichts nützt, wenn er auf einer Webseite stehen bleibt. Damit Ihr Haus davon profitiert, muss das System, das Ihre Geräte steuert, ihn in einem gemeinsamen Format erhalten, egal von welchem Netzbetreiber. Genau hier berühren sich die drei Themen.
Konkret arbeitet der Verein an vier Fronten:
- Eine Karte der dynamischen Tarife. Sie sammelt die dynamischen Tarife, die ihr die Netzbetreiber melden, mit allem, was es für ihre Nutzung braucht. SmartGridready prüft, ob sie den Regeln der Schweizer Strombranche entsprechen, und veröffentlicht sie in einer Form, die Software lesen kann.
- Gemeinsame Beschreibungen. Für jeden Anwendungsfall legt eine Beschreibung fest, welche Informationen ausgetauscht werden. Diese Beschreibungen sind öffentlich.
- Eine Deklaration für Geräte. Ein deklariertes Gerät, ob Wärmepumpe, Solaranlage, Ladestation oder Batterie, lässt sich einfach und zuverlässig in das Energiemanagement des Hauses einbinden.
- Labels für Gebäude und für Software, die die Energie steuert. Ein gelabeltes Gebäude steuert seine grossen Geräte, seine Produktion und seine Batterie von einer Stelle aus, ohne die für seinen Netzanschluss vorgesehene Leistung zu überschreiten. Für Software ist die Deklaration in Arbeit.
Eine Präzisierung, die viele Verwechslungen vermeidet: «SG Ready» ist nicht SmartGridready. SG Ready ist ein Label des deutschen Bundesverbands Wärmepumpe, BWP. Es überträgt weder Preise noch Messwerte: Über zwei Kontakte erhält die Wärmepumpe eine einfache Vorgabe. In der ersten Version gibt es vier Betriebszustände: gesperrt, normal, Einschaltempfehlung, Einschaltbefehl. Die neueste Version behält nur drei, und der erste begrenzt die Leistung der Wärmepumpe, statt sie zu sperren. Eine Einschaltempfehlung bleibt eine Empfehlung: Die Wärmepumpe muss ihr nicht folgen, namentlich aus Gründen der Betriebssicherheit. Das Signal geht nur in eine Richtung, vom Netz oder vom Energiemanager zur Wärmepumpe. SmartGridready ist der hier beschriebene Schweizer Standard: Er geht in beide Richtungen, er überträgt Preise, Leistungen und Zustände, und seine Beschreibungen für Wärmepumpen übernehmen übrigens die SG-Ready-Betriebszustände. Beide bestehen also nebeneinander: Eine SG-Ready-Wärmepumpe bleibt in einem SmartGridready-Haus steuerbar.
casasmooth, Mitglied des Vereins
casasmooth by teleia sarl ist Mitglied des Vereins SmartGridready. Die Mitgliedschaft ist keine Zertifizierung: Unsere Umsetzung des Standards ist noch nicht zertifiziert.
Wo sich die drei treffen: bei Ihnen zu Hause
Warum kommt all das gleichzeitig? SmartGridready erklärt es so: Es gibt immer mehr Solarpanels auf den Dächern, Auto und Heizung werden elektrisch, und die Leitungen im Quartier stossen häufiger an ihre Grenzen. Statt die Netze nur auszubauen, kann man die Flexibilität der Gebäude nutzen.
Diese Flexibilität haben Sie bereits: einen Boiler, eine Wärmepumpe, eine Ladestation, manchmal eine Batterie. Der dynamische Bezugstarif belohnt sie auf der einen Seite, die Rückliefervergütung zum Marktpreis auf der anderen, und SmartGridready sorgt dafür, dass beide Preise in einer gemeinsamen Form bis zum System gelangen, das Ihre Geräte steuert. Bleibt eine Frage: Wer entscheidet jede Viertelstunde, was läuft und was wartet?
Was casasmooth in Ihrem Haus bereits tut
Das Energiemanagement von casasmooth beantwortet diese Frage. Mehr dazu auf unserer Energie-Seite.
Es liest beide Preise
Wenn Ihr Netzbetreiber seinen Tarif in der gemeinsamen Form von SmartGridready veröffentlicht, liest die Box ihn direkt, sobald sie angeschlossen ist: den Preis dessen, was Sie beziehen, und die Vergütung dessen, was Sie einspeisen. Sie verknüpft beide Preise mit der Prognose der Solarproduktion über 48 Stunden. Wasser mit der Mittagssonne erwärmen, statt zu einem Preis von null einzuspeisen, das Auto zur günstigsten Stunde laden: Die Entscheidung berücksichtigt beide Seiten des Zählers.
Es plant um Ihre Bedürfnisse herum
Sie sagen, was zählt: Der Boiler muss jeden Tag laufen, das Wasser fällt nie unter die gewählte Temperatur. Die Box darf diese Regeln nicht verletzen. Mit dem verbleibenden Spielraum wählt sie die günstigsten Stunden. Und wenn Sie einen Ladevorgang mit Ladeziel starten, lädt die Box sofort, ohne zu warten. Die nächste Aktion wird klar angekündigt, mit ihrer Uhrzeit und dem erwarteten Tarif.
Es hält die Leistung unter Kontrolle
In einer Nacht mit tiefem Tarif könnten Wärmepumpe, Boiler und Ladestation gleichzeitig starten. Die Box kennt die für Ihr Haus eingestellte Höchstleistung und lässt die am wenigsten dringenden Geräte warten.
Es spricht auch mit älteren Geräten
Wenn Ihre Wärmepumpe das oben erwähnte SG-Ready-Label trägt, nutzt casasmooth es: Es empfiehlt den Betrieb, wenn die Energie günstig ist oder von der Sonne kommt, und hält ihn zurück, wenn der Preis oder das Netz es verlangen. Ein steuerbarer Schalter, ein Thermostat oder ein Boiler ganz ohne Label erhält dieselbe Logik und fügt sich in denselben Plan ein, ohne ersetzt zu werden.
Ihr Eingriff hat Vorrang
Wenn Sie ein Gerät von Hand einschalten, lässt die Box es mindestens eine Stunde laufen, und solange es arbeitet, bis zu 12 Stunden. Wenn Sie es ausschalten, schaltet sie es eine Stunde lang nicht wieder ein. Nur eines hat Vorrang vor Ihrem Eingriff: ein Abschaltbefehl Ihres Netzbetreibers. Und jede Entscheidung wird in einem Journal festgehalten, das sagt, wer was entschieden hat und warum.
Wenn das Netz etwas anfordert, wird das Haus antworten können
Die Preise sind der erste Schritt. Der nächste, an dem SmartGridready bereits arbeitet, sind direkte Anforderungen des Netzes: eine Leistungsbegrenzung oder ein Zeitraum, in dem gewisse Geräte warten. casasmooth kann sie bereits empfangen. Sie fliessen in den Plan und in die Regeln ein, werden im Journal festgehalten und bleiben umkehrbar. Noch sendet kein Netzbetreiber sie an unsere Kundinnen und Kunden. An dem Tag, an dem Ihrer es tut, bleibt nur noch, die Box mit Ihrem Einverständnis an Ihren Netzbetreiber anzuschliessen.
Sie möchten wissen, was Ihre Anlage auf beiden Seiten des Zählers gewinnen kann? Entdecken Sie unsere Energie-Seite oder kontaktieren Sie uns: Sagen Sie uns, was Sie auf dem Dach und im Keller haben.
Quellen
- SmartGridready – Startseite
- SmartGridready – Über uns
- SmartGridready – Dynamische Tarife
- SmartGridready – Gebäudelabel
- SmartGridready – Label für EMS
- SmartGridready – Verteilnetzbetreiber und Energieversorger
- SmartGridready – Hersteller und Anbieter
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP) – Label SG Ready
- Bundesrat – Medienmitteilung vom 27. Mai 2026 zur Stromvergütung
- Energiegesetz (EnG), Art. 15
- Energieverordnung (EnV), Art. 12, 12a und 80c
- Energieförderungsverordnung (EnFV), Art. 15
- Stromversorgungsverordnung (StromVV), Art. 18 und 18a
- ElCom – Tarif- und Produktstrukturen